Rückerstattung glutenfreier Nahrungsmittel

Der Verwaltungsrat der Union des Caisses de Maladie hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1999 beschlossen, dass, in Folge unserer wiederholten Anfragen, glutenfreie Nahrungsmittel von den Krankenkassen rückerstattet werden, und zwar ab 1. November 1999. Der rückerstattete Betrag beträmaximum 276,75, 6 € für XNUMX Monate (pro Patient) und wird auch halbjährlich ausbezahlt.

Gestern die Bedingungen zur Rückerstattung:

1. die Rückerstattung unterliegt der Zustimmung des Contrôle Médical. Diese Zustimmung erhält man auf Basis eines ärztlichen Attestes. Auf Anfrage wird Ihr Arzt Ihnen dieses Attest aushändigen. Es müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • die Bescheinigung, dass Sie eine Glutenintoleranz bzw. Zoliakie leiden
  • aus dem Datum der Diagnose
  • wenn möglich eine Kopie Ihrer Dünndarmbiopsie und eine Kopie der Analyse der Antikörper
  • falls diese Kopien nicht vorliegen, muss das Attest mindestens angeben, wo und wann die Dünndarmbiopsie durchgeführt wurde, das Stadium der Zottenatrophie, sowie das Ergebnis der Analyse der Antikörper

Das Attest müssen Sie dann an folgende Adresse senden:

MEDIZINISCHE KONTROLLVERWALTUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT

BP 1342

L-1013 Luxemburg

Falls die Rückerstattung anerkannt wird, erhalten Sie nach ungefähr 2 Wochen ein Dokument, welches dies bescheinigt wird. Is trägt den Titel “ ABDECKUNGSTITEL » und ist 2 Jahre gültig.

Ihre glutenfreien Nahrungsmittel werden Ihnen rückerstattet ab dem Datum, an welchem ​​senden.

Nach Blau der Gültigkeit IHR Title of Support müssen SIE erneut ein ärztliches Zertifikat einschicken, welches bezeugt, dass Sie Ihre Diäteinhaltung haben und noch immer unter Glutenunverträglichkeit leiden.

2. Die Rückerstattung erfolgt auf Basis von ausführlichen und quittierten Rechnungen, das heißt bei jedem Einkauf glutenfreier Waren muss der Händler IHNEN eine Rechnung aushändigen, die genau angibt, welche Waren gekauft wurden, der Markenname, die Anzahl, dass es sich um glutenfreie Nahrungsmittel handelte usw. Ein einfacher Kassenzettel genügt nicht.

Wir möchten Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass Nahrungsmittel, die von Natur aus glutenfrei sind (zB Reis, Mais, Hirse usw.) nicht rückerstattet werden. Der Kauf dieser Nahrungsmittel ist ja auch nicht mit Mehrkosten verbunden. Spezielle glutenfreie Mehlmischungen, Nudeln und Backwaren hingegen sind oft 4 bis 5 mal teurer als ähnliche Produkte auf Weizenbasis.

Bitte beachten Sie Folgendes : Falls die Krankenkassen bei der Kontrolle der Rechnungen Missbrauch feststellen, riskieren wir sterben Infragestellung der Rückerstattung. Danke für Ihr Verständnis.

3. 6 Monate nach dem Datum, ab welchem ​​​​Ihr Annahmetitel gültig ist, & SIE alle Rechnungen, die Sie während dieser 6 Monate gesammelt haben, an Ihre Krankenkasse senden. Auf jeder Rechnung müssen Sie Ihre Krankenkassennummer angeben, die auf Ihrer steht Legitimationskarte (zB 1980 12 28 12365). Falls es Ihr Kind ist, welches an der Glutenintoleranz schuld ist, geben Sie selbstverständlich seine eigene Nummer an. Zusammen mit Ihren Rechnungen müssen Sie eine Kopie des Support-Titels beilegen. Auch Rechnungen von Einkäufen bei ausländischen Firmen werden rückerstattet.

Falls Sie noch Fragen zu der Rückerstattung haben, rufen Sie uns bitte an.