RESTAURANTS UND PIZZERIAS VON ALIG

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Im Frühjahr 2020 überprüfte das ALIG seine Unterstützung für Schulungen, um die Aufrechterhaltung der Qualität glutenfreier Gerichte zu gewährleisten.

  • Das zu schulende Restaurant bestimmt eine Kontaktperson, und das ALIG erstellt eine Liste mit den bei der Schulung anwesenden Personen, ihren Namen und ihren Funktionen. Eine Teilnahmebescheinigung wird am Ende mit der Unterschrift des Trainers und des ALIG-Vertreters verteilt.
  • Das ALIG bietet an, mindestens alle zwei Jahre alle Adressen zu besuchen, um mit dem Ansprechpartner über die Realisierung glutenfreier Gerichte zu diskutieren. Eine Kontrolle der Allergenkarte wird durchgeführt.
  • ALIG aktualisiert den Inhalt des Trainings in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen. Basierend auf den vorgenommenen Änderungen wird ALIG ein Update für einige Restaurants und andere geschulte Einrichtungen anbieten. Ein Update wird auch angeboten, wenn der Eigentümer, Manager, Koch oder Ansprechpartner gewechselt wurde.
  • ALIG wird mit dem Restaurant einen Vertrag abschließen, in dem insbesondere Folgendes angegeben wird:
  1. ALIG verpflichtet sich, bei Fragen zum Allergenmenü, zur Auswahl der Zutaten für glutenfreie Gerichte usw. Unterstützung zu leisten. Abhängig von den Möglichkeiten verpflichtet sich ALIG auch, die Kontaktperson einmal im Jahr zu kontaktieren.
  2. ALIG sendet jedes Jahr die Liste der in Lebensmittelsicherheit geschulten Restaurants. Ein Verfahren zur Überprüfung eines glutenfreien Gerichts wird entweder bei den offiziellen Behörden oder bei einem zugelassenen Labor eingeführt.
  3. Die geschulten Restaurants sind mit ihren Namen und Adressen im ALIG Restaurantführer aufgeführt. Für einen Beitrag von 25 € pro Jahr können die geschulten Einrichtungen ein Logo oder ein Foto auf der ALIG-Website hinzufügen.
  4. Der Restaurantleiter verpflichtet sich, die ALIG über die Abreise der Kontaktperson sowie den möglichen Wechsel des Eigentümers oder Küchenchefs zu informieren.
  5. Die Kosten für eine Erstausbildung werden von der ALIG angeboten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen oder wiederholten Fehlern sind zusätzliche Schulungen erforderlich, deren Kosten von der betreffenden Einrichtung zu tragen sind. Im Falle einer Zahlungsverweigerung behält sich ALIG das Recht vor, die Kontaktdaten des Unternehmens auf seiner Website oder in seinem Restaurantführer zu widerrufen.